Für Drohnenpilotinnen und -piloten gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung durch die Schweiz beschlossen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist von dieser Neuregelung ausgenommen.